ESF-Förderung zur Intensivberatung und Prozessbegleitung BUB-210341

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (BUB-210341).


Bild Logo Europäischer Sozialfonds (ESF)



Beschäftigung und Mobilität von Arbeitskräften

Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.